Erläuterungen zur Berufs-Haftpflichtversicherung für

Musikschulen

1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht

2. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle im Betrieb der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder der Reichsversicherungs-Ordnung handelt.

Eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden.

3. Nicht versichert ist

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